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Die Schiller-Schule Bochum hat stets der medialen Bildung einen hohen Stellenwert beigemessen. Wir sehen im digitalen Lernen nicht bloß eine technische Weiterentwicklung, sondern einen Mehrwert, wie die KMK ihn andeutet:"Medien wirken durch ihr vielfältiges didaktisch-methodisches Potenzial, das Anschaulichkeit, inhaltliche Attraktivität und formale Qualität ebenso einschließt wie die Möglichkeit, eigene mediale Produkte kreativ zu gestalten, als Motor und Motivator für das Lehren und Lernen in Schule."(Beschluss "Medienbildung in der Schule" der KMK, 2012). Medien dürfen also nicht Zusatz, sondern müssen integraler Bestandteil von Unterricht in jedem Fach sein ("Bildung in der digitalen Welt" KMK 2016).

In einem umfangreichen Beteiligungsverfahren von SchülerInnen, Eltern, LehrerInnen und Schulleitung der Schiller-Schule haben wir 2018 unsere Grundsätze Digitalen Lernens erarbeitet. Sie lauten wie folgt:

  1. Digitales Lernen bedeutet für uns, den Umgang und die Arbeitstechniken digitaler Medien zu erlernen, kritisch einzuschätzen und bedarfsgerecht auszuwählen.
  2. Dem digitalen Lernen liegen unsere Werte und pädagogischen Prinzipien zugrunde, die wir im schulischen Leitbild festgeschrieben haben.
  3. Digitales Lernen verfolgt als Ziel, SchülerInnen zu Medienkompetenz zu erziehen. Medienkompetenz ist für uns multimedial und nicht ausschließlich digital oder analog. Sie erfordert eine kontinuierliche methodische Schulung von LehrerInnen und SchülerInnen.
  4. Digitales Lernen ist der didaktischen Passung verpflichtet.

Digitales Lernen ist den Kriterien guten Unterrichts (Helmke 2006, Referenzrahmen Schulqualität NRW 2014) genauso unterworfen wie Unterricht mit anderen Medien.

  1. Digitales Lernen findet inhaltlich in jedem Fachunterricht gemäß dem Kompetenzrahmen Medienpass NRW statt. Dessen fachspezifische Ausgestaltung findet sich in den schulinternen G9-Lehrplänen.
  2. Digitale Medien sollen den Lernprozess unterstützen, indem sie ein individuelleres, selbstbestimmteres, evtl. auch kreativeres Lernen in einem kontrollierten Rahmen ermöglichen.
  3. Die Schule ergreift die erforderlichen Maßnahmen um Privatsphäre, Datenschutz, Kontrolle und Schutz vor gefährdenden Inhalten zu gewährleisten und Ablenkung und Missbrauch zu vermeiden.
  4. Die drei KulturtechnikenSchreiben, Lesen und Rechnen sind unveräußerlich und somit analog und digital zu trainieren. Wir definieren diese in einem erweiterten Begriff:
    1. "Lesen insgesamt als Umgang mit der informationellen Welt, also auch als Recherche, Bewertung, Wissensmanagement, Analyse …"
    2. "Schreiben insgesamt als „in die Welt hinein schreiben“ und „sich in der Welt äußern“, also als geschriebene Schrift, als gesprochenes Wort, als Video oder Audio, als Präsentation, als Gestaltung von Publikationen …"
    3. "Rechnen insgesamt als Verstehen und Gestalten von logischen Verknüpfung von Objekten, also auch als Algorithmen, Informatik, Informationswissenschaften…"
      nach: Jöran Muuß-Merholz

Sinnstiftendes Kommunizieren (vgl. 3.) über die gewonnenen Kenntnisse und Ergebnisse ist unerlässlich.

  1. Die Schiller-Schule als digitale Schule hat für uns einen eindeutigen Mehrwert. Sie ist nicht bloß die digitalisierte Form der bisherigen Unterrichtspraxis, sondern innoviert diese, durch
    1. echte Partizipation an Schule(Zuschaltbarkeit von Schülerergebnissen [AppleTV], Schüler erklären Lernstoff per Video, Flipped Classroom) und zunehmend digitaler (Arbeits-)Welt,
    2. Individualisierung(Binnendifferenzierung, Freiarbeit)
    3. Interaktion (Videokonferenzen, interaktive Erklärvideos, sichere Gruppenchats, E-Mailprojekte),
    4. Visualisierung(Graphik-, Statistik-, Animations- und Präsentationsprogramme),
    5. Dokumentation(Speichern und Aufbereiten digitaler Ergebnisse),
    6. Administration(digitales Sekretariat, Lerngruppenräume) und
    7. Reflexion(medienkritisches und -analytisches Handeln sowie Anwendung von Schutz- und Sicherheitsheitsmaßnahmen)
    8. Auch werden viele schwere Schulbücher durch ein leichtes Medium ersetzt.

Inhaltlich schreibt das Schulministerim allen nordrhein-westfälischen Schulen den Medienpass NRW vor. Die folgenden Kompetenzbereiche werden nicht isoliert, sondern von allen Fächern spiralcurricular trainiert:

  1. Bedienen und Anwenden
  2. Informieren & Recherchieren
  3. Kommunizieren & Kooperieren
  4. Produzieren & Präsentieren
  5. Analysieren & Reflektieren
  6. Problemlösen & Modellieren

Eine zusätzliche Vertiefung in IT-Anwendungen ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern den Europäischen Computerführerschein ECDL an unserer Schule zu erwerben.

Die Schiller-Schule wurde 2018/19 im Rahmen einer Modernisierungsmaßnahme mit Glasfaserleitungen, leistungsfähigen Routern und Accesspoints ausgestattet. Es stehen 60 iPads zur Ausleihe zur Verfügung. Um Schülerinnen und Schüler aber medial angemessen schulen zu können und den Umgang mit digitalen Medien als selbstverständliches Werkzeug beizubringen, hat die Schulkonferenz entschieden beginnend mit den Klassen 5 und 7, sukzessive für alle Jahrgangsstufen ein homogenes Bring-Your-Own-Device einzuführen. D.h., dass die Schülerinnen und Schüler unserer Schule einen besonderen Rabatt auf den Erwerb eines iPads samt Apple-Pen und Hülle über ein mit uns kooperierendes Systemhaus bekommen. Die iPads sind Schülereigentum, werden aber mit Betreten des Schulgeländes von der Schule per MDM (Mobile-Device-Management) gemanagt. Somit haben alle Nutzer immer die gerade benötigten und aktuellsten Apps auf ihrem Gerät, die Nutzungsrechte können in jeder Unterrichtsstunde, aber auch bei Prüfungen und in Pausen eingeschränkt werden. Die Apps stehen den Lernenden rund um die Uhr zur Verfügung, Schulbücher sind digital auf dem Gerät gespeichert und können als schwere Papierversion in der Schule bleiben.

Familien, die sich bewusst gegen den Erwerb eines eigenen iPads entscheiden, bekommen ein Gerät von der Schule gestellt. Förderverein und Schule unterstützen Familien, die aus finanziellen Gründen kein iPad erwerben können.

Die Unterrichtsräume sind neben WLAN mit Whiteboard-Tafeln, Beamern, Lautsprechern und AppleTVs ausgestattet. Als Lernplattform nutzen wir Moodle (auch im Hinblick auf die universitäre Vorbereitung unserer Schülerinnen und Schüler), als Informations- und Kommunikationsplattform das leistungsstarke iServ (Bekanntmachungen, Stunden- & Vertretungspläne, Abrechnungssysteme, Terminkalender, Chats u.v.m.).

Um einen schnellen First-Level-Support zu ermöglichen, wird es ein Team von Medienbeauftragten geben. Dieses soll die schuleigenen iPads warten und Ansprechpartner für kleinere Probleme sein. Gleichzeitig stellen sie den Kontakt zum Second-Level-Support und ggf. zur Medienberatung her.

Medienaffine Schülerinnen und Schüler aus jeder Klasse werden zu Medienhelfern ausgebildet. Sie unterstützen Mitschüler bei kleinen Problemen mit den Endgeräten, dem Beamer oder dem AppleTV.  Zusätzlich sollen Medienscouts fortgebildet werden, die von den Klassen angefordert werden können, um zum Beispiel über soziale Medien oder Cybermobbing auf Augenhöhe zu informieren.

Um den Kompetenzrahmen Medienpass NRW in allen Fächern möglichst breit umzusetzen, haben die Fachkonferenzen einen Ansprechpartner für Fachmedien bestimmt. Dieser ist Ratgeber für die Umsetzung des Medienkonzepts in den Fachschaften.

Der Prozess der Digitalisierung der Schiller-Schule ist sorgfältig geplant und wird von vielen Schultern getragen. So sind von Anfang an Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte in Planungsvorhaben eingebunden gewesen, Ideen und Bedenken wurden in Beteiligungsverfahren gesammelt und berücksichtigt. Eine eigene, paritätisch besetzte Teilkonferenz der Schulkonferenz hat diesen Prozess begleitet. Mehrere pädagogische Tage in 2017, 2018 und 2019 wurden genutzt um externes und schulinternes Expertenwissen zu bündeln, zu informieren und die Konzepterarbeitung auf Fachschaftsebene voranzutreiben.

Um die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen zu können, werden wir sie mehrfach evaluieren. Nach dem ersten Halbjahr werden wir eine umfassende Evaluation vornehmen, in der wir Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler befragen.

 

Die Nutzungsvereinbarung Stand 02.2022

Vereinbarung für Eltern

Zugriffsrechte und DatenschutzWir erteilen ausdrücklich die Erlaubnis, den Namen des Kindes, die Seriennummer des iPads sowie eine E-Mailadresse, IServ, des Kindes zur Verwaltung im MDM abzuspeichern. Die E-Mailadresse wird über die Schule generiert. Diese Daten liegen geschützt auf einem Server bei uns in der Schule.

Um die iPads zu verwalten, verwendet die Schiller-Schule die MDM-Lösung ZuluDesk/Jamf. Hierüber können die Geräte zentral mit Apps versorgt werden, die Geräte in Klassen zusammengefasst und über die Klassenraumsteuerung im Unterricht gesperrt/freigeben werden. Außerdem können grundsätzliche Einstellungen zum Beispiel für den WLAN-Zugang konfiguriert werden. ZuluDesk/JamF ermöglicht es der Schiller-Schule auch, im Diebstahlsfall ein iPad zu sperren oder im Problemfall zurückzusetzen.Wir sind damit einverstanden, dass die Schiller-Schule Bochum zur schulischen Administration, wie oben beschrieben, das in der Schule genutzte iPad unseres Kindes per Mobile-Device-Management während der Unterrichtszeit verwaltet. 

Im Gegenzug sichert die Schule zu, dass dies tatsächlich nur im schulischen Umfeld erfolgt.

Wir sind damit einverstanden, dass im Unterricht mit Foto und Videoformaten gearbeitet wird. Die Schiller-Schule sichert zu, dass Datenschutzvorgaben eingehalten werden.

Wir sind damit einverstanden, dass für schulische Anwendungen zusammen mit den Kindern Passwörter, z.B. für die elektronischen Schulbücher, erstellt und im Schlüsselbund gespeichert werden.

  1. Zur Erfüllung des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes ist das WLAN der Schule durch eine Firewall sowie einen Content-Filter geschützt. Für die Nutzung außerhalb des Schulnetzwerks bietet die Schule kein System zur Inhaltsfilterung an. Diese Verantwortung liegt bei den Erziehungsberechtigten.
  1. Die Schule hat das Recht, Dateien, Apps, Bücher, Videos, Musik mit anstößigen oder unpassenden Inhalten von unserem schulinternen Kommunikationsserver IServ oder Microsoft Office 365 zu löschen bzw. zur Löschung auf den iPads aufzufordern.
  1. Aus Sicherheitsgründen muss das iPad mit einer Code-Sperre bzw. Fingerabdrucksperre geschützt werden.
  1. Es ist den SuS erlaubt, die Einstellungen für Bildschirmschoner und Hintergrundbilder zu ändern. Die Verwendung von unangemessenem und anstößigem Bildmaterial gilt jedoch als Verletzung der Nutzungsvereinbarung und kann zu Disziplinarmaßnahmen führen.
  1. Die Schiller-Schule hat einen externen Datenschutzbeauftragten (akwiso Datenschutz & audit Dieter Grohmann, Beethovenstraße 23, 87435 Kempten - Köln – Berlin – Hamburg), der alle verwendeten Programme überprüft und AVs abgeschlossen hat und diese AVs regelmäßig bei AGB-Änderungen anpasst.und AVs abgeschlossen hat und diese AVs regelmäßig bei AGB-Änderungen anpasst.

Apps und Lehrmittel

  1. Die Kosten für die Installation schulrelevanter Apps und digitaler Schulbücher für die einzelnen Fächer werden über die Lehrmittelbeschaffung abgedeckt.

 Vereinbarung für Eltern und Schüler*innen

Tablets im Unterricht

  1. Die Verwendung und Nutzung der iPads im Unterricht unterliegt dem Ermessen der einzelnen Fachlehrer und Fachlehrerinnen. Die Schulordnung ist bei der Nutzung von iPads zu beachten.
  2. Die Schule erwartet, dass die Schüler und Schülerinnen täglich voll aufgeladenen und funktionsfähig Geräte mit in den Unterricht bringen. 
  3. Zur Vermeidung von unnötigen Störungen durch Signaltöne während des Unterrichts sollen die Töne stumm geschaltet werden.
  4. Während des Unterrichts ist das Spielen mit Spiele-Apps oder Online-Spielen sowie die Nutzung von sozialen Netzwerken untersagt, sofern sie nicht zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden.  
  5. Der Download oder das Streaming von Filmen, Musik und Spielen ist in der Unterrichtszeit verboten, sofern es nicht explizit durch eine Lehrkraft beauftragt wurde.
  6. Nach § 201a StGB dürfen während des Unterrichts ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft keine Film- oder Tonaufnahmen gemacht werden. Auch Fotos dürfen nicht ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft gemacht werden.
  7. Die Nutzung des iPads im Unterricht kann von der Lehrkraft vorübergehend ausgesetzt bzw. verboten werden.
  8. In Videokonferenzen ist es verboten, Bild- und Tonaufnahmen zu machen.
  9. Das iPad sollte in einer stoßsicheren Hülle verwahrt werden.

Downloads

 

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