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KONZEPT ZUM LERNEN UNTER CORONA AN DER SCHILLER-SCHULE BOCHUM

2020 Lernen Corona

Bereits am 12. März wurde die Schiller-Schule einen Tag vor allen Schulen des Landes NRW durch den Corona-Ausbruch nicht nur geschlossen, sondern durch Coronaverdachtsfälle in Quarantäne versetzt. Aus diesem Grund war eine Weiterarbeit in der Schule nicht mehr möglich und die gesamte Kommunikation musste sofort online geführt werden. Dank der weit fortgeschrittenen Digitalisierung unserer Schule (siehe Medienkonzept) konnte der Unterricht ins Distanzlernen überführt werden. Dieses wurde rasch konzeptionell strukturiert und auf das sich ändernde Infektionsgeschehen angepasst. 

Zum Schuljahresstart 2020/2021 wurde dieses Konzept überarbeitet und ergänzt, damit im Falle einer erneuten Schulschließung der Unterrichtsbetrieb schnell aufrechterhalten werden kann. Dieses Konzept ist das Ergebnis ständigen Austauschs zwischen Schulleitung, Eltern, Schüler*innen, Lehrer*innen, Schulamt und Schulaufsicht.

  1. DidaktischesKonzept 
    a) Distanzlernen 
    b) Präsenzunterricht
  2. Wochenplan (Beispiel)
  3. Digitalstrategie
  4. Konzept Coworking Area
  5. Hygienekonzept
  6. Qualitätssicherung & Evaluation
  7. Lerndiagnose
  8. Leistungsmessung
  9. Handlungsszenarien im Infektionsfall 
  10. Agiles Schulmanagement

In der ersten Woche der Schulschließung haben die Fachlehrer*innen Lernaufgaben an Ihre Schüler versandt. Dabei kam uns zu Gute, dass unsere Schule bereits weitestgehend digitalisiert ist: Die Lehrkräfte sind seit Jahren im digitalen Lernen fortgebildet, die Schule verfügt über ein erprobtes Lernmanagementsystem (IServ) und die meisten Schüler*innen (Klasse 5-10) besitzen bereits eigene Endgeräte (iPads). Aufgrund eigener Überlegungen und der Ergebnisse der zwei Schüler*innen-, Eltern und Lehrer*innenbefragungen haben wir unser Konzept Distanzlernen entwickelt. 

1.aDIDAKTISCHES KONZEPT DISTANZLERNEN

  1. Die Schüler*innen bekommen am Montagmorgen von ihrer Klassenleitung einen digitalen Wochenplan (Padlet und/oder IServ-Aufgabenmodul). Die geschätzte Bearbeitungszeit wird neben dem Fach genauso angegeben wie die Frist zur Bearbeitung. (Transparenz)
  2. Aufgaben sollen nicht in vollem Umfang der regulären Unterrichtszeit gestellt werden, da organisatorische, konzentratorische und technische Schwierigkeiten bei den Schüler*innen berücksichtigt werden müssen (im Falle einer Hybridlösung: und der Präsenzunterricht Wochenzeit kostet). (Bewältigbarkeit)
  3. Die Aufgabenformate wechseln zwischen kurzfristigen Übungen und langfristigem Projektlernen; sie wechseln zwischen Einzelarbeit und kollaborativem Lernen. Sie schöpfen die Potenziale digitalen Lernens aus. (Varianz) siehe Medienkonzept
  4. Lernmaterialien müssen ein für alle betrachtbares Format haben, z.B. PDF oder JPG, nicht aber .docx oder .pages o.ä. Externe Lernmaterialien müssen konkret mit einem Link benannt werden. (Kompatibilität)
  5. Abgaben werden zentral über das IServ-Aufgabenmodul oder Padletseiten von den Lernenden zu einem vereinbarten Zeitpunkt eingereicht und von den Lehrer*innen (exemplarisch) korrigiert, kommentiert oder per Video besprochen. Nicht alle Aufgaben müssen zwangsläufig eingereicht werden. (Überprüfbarkeit)
  6. Alle Lehrer*innen sind per E-Mail erreichbar. Die Hauptfächer bieten einmal pro Woche eine obligatorische Video-Lernbegleitung in (Klein-)Gruppen an (in der Lernaufgaben besprochen, Nachfragen gestellt und Hilfestellung gegeben werden), die Klassenleitung ein Video-Klassentreffen. In den Nebenfächern kann regelmäßig, z. B. alle zwei Wochen, eine Video-Lernbegleitung stattfinden. (Unterstützung) 
  7. Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen werden regelmäßig anonym von der Schule zum Distanz- bzw. Hybridunterricht befragt (per Edkimo). Die Klassenleitungen sprechen regelmäßig mit den Klassenpflegschaftsvorsitzenden, um sich ein Feedback zur häuslichen Lernsituation einzuholen. (Evaluation) 

1.b) DIDAKTISCHES KONZEPT PRÄSENZUNTERRICHT

Nachdem sich die Infektionszahlen rückläufig entwickelten, ordnete das Schulministerium für NRW die sukzessive Einführung von Präsenzunterrichtsphasen an. Aufgrund der Hygiene- und Abstandsregeln mussten die Kurse der Q1 und Q2 geteilt oder sogar gedrittelt werden. Die Klassen wurden sogar geviertelt. Auch für den Präsenzunterricht, der fortan das Distanzlernen ergänzte, hat die Schiller-Schule einen Leitfaden entwickelt.

  1. Gemeinsame Besprechung des Wochenplans und Klärung von Fragen. (Klarheit)
  2. Schwerpunkt auf Methoden, die im Fernunterricht nicht eingesetzt werden können: also v.a. kooperativ, kommunikativ, diskursiv (bei gleichzeitiger Wahrung der Abstandsregelungen), z. B. Präsentation von Projektarbeiten des Fernunterrichts und Diskussion über die Ergebnisse. (methodische Passung)
  3. Kontrolle, Fragen und Besprechung der Fernunterricht-Aufgaben mit vertiefenden Übungen. (inhaltliche Passung)
  4. Verstehen und sichere Anwendung des Gelernten hat Vorrang. (Lerner*innenorientierung)
  5. Gemeinsame Planung der Fernunterricht-Aufgaben: zurückliegenden Fernunterricht evaluieren, Bedarf, Ideen und Schwerpunkte von Schüler*innen abfragen und bei zukünftigen Wochenplanaufgaben berücksichtigen. (Partizipation)
  6. Miteinander in der Gruppe erlebbar, Erlebtes gemeinsam besprechen und verarbeiten, Lerndruck nehmen. (Priorität emotional-soziales Wohlbefinden)

Der Wechsel von Distanz- und Präsenzphasen fordert eine gute Abstimmung der beiden Modelle. Das Schulministerium hat hierzu zusammen mit dem QUA-LiS NRW eine Handreichung veröffentlicht: https://broschüren.nrw/distanzunterricht/home/#!/Home 

2. WOCHENPLANARBEIT

Ein Ergebnis unserer ersten Schüler*innenbefragung vor den Osterferien war, dass die technische Zustellung und Abgabe der Aufgaben sowie die Kommunikation sehr gut funktioniert, es jedoch schwer sei, bei den vielen Einzelaufgaben der Fachlehrer den Überblick zu behalten. Wir haben daraufhin konsequent das IServ-Aufgabenmodul eingesetzt (siehe 3. Digitalstrategie) und alle Aufgaben in einem digitalen Wochenplan (Padlet oder IServ) gesammelt.

Sie finden einen beispielhaften, anonymisierten digitalen Wochenplan einer 5. Klasse HIER (Padlet)

3. DIGITALSTRATEGIE

Die Digitalstrategie der Schiller-Schule im Distanzlernen fußt auf nachfolgenden Säulen:

  • Digitale Endgeräte:Lehrer*innen und Schüler*innen haben eigene einheitliche Endgeräte (iPads) angeschafft (homogenes bring-your-own-device). 
  1. Digitaler Wochenplan: Die Klassenlehrer*innen haben von allen Fachlehrer*innen die Aufgaben für die kommende Schulwoche eingesammelt und digital veröffentlicht (z.B. Padlet oder IServ Aufgabenmodul). Arbeitsmaterialien wie Links, Videos, Fotos, PDFs etc. sind digital eingebunden. 
  2. Aufgaben- & Korrekturmodul: Zusätzlich wurden die Aufgaben in das Aufgabenmodul unseres Lernmanagementsystems (IServ) eingestellt. Hier konnten die Schüler*innen ihre angefertigten Aufgaben hochladen und bekamen über die Korrekturfunktion von Ihren Lehrern eine Rückmeldung oder Lösungen zur Verfügung gestellt.
  3. Videokonferenzen: Die Klassenlehrer*innen haben Klassentreffen per Video organisiert, um ein Forum für Austausch und Miteinander zu schaffen. Befinden, Fragen und Probleme wurden besprochen. Die Hauptfachlehrer*innen haben per Video einmal pro Woche in kleinen Lerngruppen von 7-10 Personen eine Lernbegleitung zu den Aufgaben des Distanzlernens angeboten.
  4. Kollaboratives Arbeiten im Distanzlernen: Um der Tendenz zur Vereinsamung im Distanzlernen entgegenzuwirken, haben die Lehrkräfte digitale Tools eingesetzt, in denen Schüler*innen gemeinsam an Aufgaben arbeiten können. Dies waren kollaborative Textverarbeitungsprogramme, digitale Pinnwände zur Ausstellung von Lernprodukten und Kommunikationstools wie z.B. Videogruppenarbeitsräume (Breakouträume).
  5. Unterstützung: Digitales Arbeiten und dies in Zeiten, in denen keine Präsenz in der Schule erfolgen kann, erfordert ein dauerhaftes Hilfeangebot. Das  Medienteam der Schiller-Schule war und ist immer per E-Mail erreichbar. Ebenso werden AppCafés  (Mikrofortbildungen) per Videokonferenz angeboten. Zudem hat sich ein Team aus Medienscouts aus der Klassenstufe 6 gebildet, die in Videokonferenzen Unterstützung bei Apps etc. bieten.

Für Videokonferenzen wurden nachfolgende Regeln vereinbart:

2020 Videokonferenzregeln 

Während des Video-Unterrichts dürfen keine Film- oder Tonaufnahmen gemacht werden. Auch (Bildschirm-)Fotos dürfen nicht gemacht werden.

Ferner ist darauf zu achten, dass keine weiteren Personen (z.B. Familienmitglieder, Freunde...) im Raum sind und mithören oder mitschauen. 

4. KONZEPT COWORKING AREA

Damit alle Schüler*innen unabhängig vom Vorhandensein eines Internetanschlusses beziehungsweise einer ausreichenden Bandbreitenverfügbarkeit am Distanzlernen teilnehmen können, werden für den Fall eines möglichen Lockdowns nach den Sommerferien 2020 Arbeitsplätze in der Schule zur Verfügung gestellt. Innerhalb der ersten beiden Schulwochen des Schuljahres 2020/2021 wurde ein erster Bedarf evaluiert, um eine ausreichende Anzahl an Arbeitsplätzen zu schaffen.

Die Schüler*innen buchen sich bei Bedarf über das schulische Kommunikationsportal IServ pro Tag einen festvergebenen Arbeitsplatz in der Schule.  Diesen müssen sie den gesamten Schultag behalten, um Infektionsketten nachverfolgen zu können. Die Arbeitsplätze sind nummeriert und haben einen Zugriff auf das schulische W-LAN, das über einen Glasfaseranschluss verfügt. Da alle Schüler*innen über ein eigenes Endgerät (iPad) verfügen, arbeiten sie mit diesem. Sie können sich allerdings auch ein schulisches Tablet über IServ hinzubuchen.

Damit Videokonferenzen nicht gestört werden, sind alle Schüler*innen verpflichtet, mit eigenen Kopfhörern zu arbeiten. Auch wurden Regeln vereinbart, die für die Durchführung der Videokonferenzen verbindlich sind (siehe Digitalstrategie).

5. HYGIENEKONZEPT

Das Hygienekonzept der Schule ist vom Gesundheitsamt der Stadt Bochum erstellt worden. Dieses finden Sie HIER (PDF)

6. QUALITÄTSSICHERUNG & EVALUATION

Da unsere Schule sich als demokratische Schule versteht, ist es uns besonders wichtig, dass auch in einer solchen Krise Entscheidungen die Möglichkeit zur Mitbestimmung bieten. Die Schulleitung hat daher den Kontakt zu allen Mitbestimmungsgremien der Schule gesucht und durch zwei anonyme Befragungen der Eltern (306 TN), Schüler*innen (535 TN) und Lehrer*innen (32 TN) auf Bedürfnisse aller Betroffenen reagiert. Die erste Befragung wurde am 30.03.2020 durchgeführt. 

Ein Ergebnis unserer ersten Schülerbefragung war, dass die technische Zustellung und Abgabe der Aufgaben sowie die Kommunikation sehr gut funktioniert, es jedoch schwer sei, bei den vielen Einzelaufgaben der Fachlehrer den Überblick zu behalten. Wir haben daraufhin konsequent das iServ-Aufgabenmodul eingesetzt (siehe Digitalstrategie) und alle Aufgaben in einem digitalen Wochenplan (Padlet) gesammelt.

Die Entscheidung, Videokonferenzen verpflichtend einzuführen, wurde erst nach einer zweiten Elternversammlung beschlossen. 

Die zweite Befragung wird aktuell ausgewertet sowie eine Elternbefragung zur häuslichen Lernsituation vorbereitet um bei einer erneuten Schulschließung zielgenauer Betreuungsangebote bzw. Lernunterstützung zu organisieren.

7. LERNDIAGNOSE

Unser bisheriger Eindruck aus den Aufgabeneinreichungen der Lernenden, des Präsenzunterrichts und den Antworten der ersten Schüler*innenbefragung ist, dass unsere Lerngruppen erfolgreich lernen. Die beeindruckende Unterstützung durch die Eltern zuhause ist dafür gewiss genauso ein Erklärungsansatz wie das große Engagement der Lehrkräfte und die Lernbereitschaft unserer Schüler*innen.

Dennoch wollen wir uns nicht auf unseren Eindruck verlassen. Denn wir fühlen uns unserem Bildungsauftrag verpflichtet und wollen Bildungsgerechtigkeit sicherstellen. Daher werden wir nach den Ferien eine Lerndiagnose zur Identifizierung coronabedingter Lerndefizite in den Hauptfächern durchführen. Die Ergebnisse werden für jede Lerngruppe ausgewertet und geeignete Maßnahmen ergriffen: Das kann das 

  • passgenaue Wiederholen eines Lerngegenstandes für die gesamte Lerngruppe, eine Schüler*innengruppe oder Einzelschüler sein. 
  • Dies kann aber auch das Angebot eines Förderkurses oder 
  • der Einsatz binnendifferenzierten Materials sein. 

Aktuell führen unsere Fachschaften diese Lerndiagnosen in der gesamten Sek I sowie der EF durch. 

8. LEISTUNGSMESSUNG

Im Schuljahr 2019/20 durften die Ergebnisse des Distanzlernens nicht zur Leistungsmessung herangezogen werden. Mit Erlass vom 03.08.2020 hat das Schulministerium klargestellt, dass mit dem neuen Schuljahr auch im Falle eines erneuten Distanzlernens eine Leistungsmessung erfolgen soll. Diese wird ergänzend zu den bereits erhobenen Leistungen im Präsenzunterricht herangezogen und prozentual im Verhältnis Präsenz- und Distanzunterricht erteilt. Es gilt somit das schulische Leistungsbewertungskonzept.

Im Fall einer Teilschließung der Schule mit Hybridunterricht würden die Leistungsmessungen in den Teilgruppen vor Ort in der Schule durchgeführt.

Im Fall eines erneuten harten Lockdowns würden Formen der Leistungsmessung über IServ erfolgen. Die SuS würden dann Aufgaben bearbeiten und über das Aufgabenmodul hochladen oder interaktive Prüfungen mit Zeitbegrenzung über Moodle durchführen. Zusätzlich kann die Reliabilität des Testergebnisses durch eine Zusatzüberprüfung sichergestellt werden, wie z.B. Mini-Kolloquium per Video oder Telefon, Video-Referat etc.

9. HANDLUNGSSZENARIEN IM INFEKTIONSFALL

Das MSB NRW hat in seinem Erlass vom 3.8.2020 betont, dass eine komplette Schulschließung nur das letzte Mittel zur Eindämmung der Pandemie sei. Statt dessen sollen Kontaktpersonen identifiziert und isoliert werden. Die verschiedenen Szenarien sind im folgenden beschrieben:

1. Ein*e Schüler*in ist zwei Wochen lang in Quarantäne:

Teilnahme am Unterricht 

Die Schülerin oder der Schüler kann sich nach Absprache mit der Lehrkraft per Videokonferenz in den Unterricht oder in einzelne Unterrichtsphasen (Plenumsphasen) zuschalten. Dabei ist lediglich die Lehrkraft zu sehen und zu hören, ggf. ist das Tafelbild erkennbar (Teilen des Bildschirms). Die Lehrerin oder der Lehrer gibt Antworten und Fragen aus dem Plenum durch Wiederholen an die Schülerin oder den Schüler weiter (“Lehrerecho”). 

Aufgaben, Arbeitsblätter und weitere Unterrichtsmaterialien werden über Moodle, IServ oder Padlet bereitgestellt. Es ist außerdem möglich, dass sich die Schülerin oder der Schüler über eine Videokonferenz an Partner- oder Gruppenarbeitsphasen  beteiligt. 

Die betroffenen Schüler*innen sind allerdings verpflichtet, die Unterrichtsinhalte unter Zuhilfenahme der digitalen Angebote zuhause selbständig zu bearbeiten, um dem Leistungstand der Lerngruppe zu entsprechen.

Leistungsmessung

Leistungen werden durch Teilnahme am Videounterricht und die Abgabe von Aufgaben erbracht. Es ist aber auch möglich, den Lernzuwachs im Anschluss an die Phase des Distanzlernens zu erbringen. Eine Leistungsüberprüfung dieser Lerninhalte (z.B. in Form einer Klassenarbeit/ Klausur) nach Rückkehr in die Schule ist möglich.

2. Eine Klasse/Lerngruppe ist zwei Wochen lang in Quarantäne:

Unterricht

Der Unterricht findet für die gesamte Klasse statt, wie oben beschrieben und wie bereits vor den Sommerferien erprobt.

Leistungsmessung siehe Fall 1

3. Eine Lehrkraft ist zwei Wochen lang in Quarantäne:

Unterricht

Der Unterricht findet für die gesamte Klasse im Klassenraum statt, indem sich die Lehrkraft von zu Hause aus per Videokonferenz in den Klassenraum schaltet, Unterrichtsphasen organisiert und Arbeitsmaterial erstellt. Eine (Pendel-)Aufsicht sorgt je nach Altersgruppe der Schüler*innen für deren Beaufsichtigung und Unterstützung.

Leistungsmessung

Die Leistung kann durch Einreichen von bearbeiteten Aufgaben, z. B. über das Aufgabenmodul von IServ erbracht werden, zudem findet die reguläre Leistungsmessung im Anschluss an die Quarantänezeit statt. 

4. Die Schulschließung für Lerngruppen oder die gesamte Schule dauert länger als zwei Wochen: 

Unterricht

Für diesen Fall gibt es an der Schiller-Schule das oben beschriebene erprobte Konzept. 

Leistungsmessung

Die Leistungserbringung erfolgt wie oben beschrieben. 

5. Eine Schüler*in kann als Mitglied der Risikogruppe nicht am Präsenzunterricht teilnehmen: 

Unterricht siehe Fall 1

Leistungsmessung

Die Teilnahme an schriftlichen und mündlichen Prüfungen ist in der Regel erforderlich. Die sonstige Mitarbeit ergibt sich über die Beteilung an Plenums-, Partner- und Gruppenarbeitsphasen per Videokonferenz oder Chat, über die Abgabe von Aufgaben und über das Erstellen von zum Beispiel Referaten oder alternativen Präsentationen verschiedener Formen. 

6. Eine Lehrkraft kann als Mitglied der Risikogruppe keinen Distanzunterricht durchführen: 

Unterricht

Die Lehrkraft erhält einen eigenen Raum, die Klasse sitzt in ihrem Unterrichtsraum. Der Unterricht erfolgt wie bei Fall 3. 

Leistungsmessung

siehe Fall 5.
Zusätzlich erstellt und korrigiert die Lehrkraft schriftliche und mündliche Prüfungen nach Vorgabe der Leistungsbewertungskonzepte der Fächer. 

10. AGILES SCHULMANAGEMENT

Am 19.6. haben die Kultusminister der Länder gemeinsam erklärt, dass die Schulen den Normalbetrieb nach den Sommerferien vorbereiten sollen. Dies ist schulorganisatorisch sicherlich wünschenswert. Dennoch haben wir uns vorbereitet, um auf verschiedenste Szenarien reagieren zu können. Diese Unsicherheit bleibt Teil (schulischer) Planung bis zur Zertifizierung eines wirksamen Impfstoffes. Die Ergebnisse der zweiten Befragung und evtl. weiterer Befragungen fließen ständig in das Krisenmanagement der Schule ein. Darüber hinaus stellen wir uns und unserer Schulgemeinde die Frage, was uns die Corona-Zeit gebracht hat. Was haben wir Neues gelernt? Welche positiven Effekte sehen wir? Welche Lehren ziehen wir jenseits der Krise daraus? Der Diskurs hierüber ist sinnvoll und fruchtbar. Eine Antwort darauf wird das Lernen von Morgen beeinflussen. Fangen wir an!

 

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