Folgende Informationen über das ermäßigte Schülerticket der Stadt Bochum stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Sollten Sie über diese Angaben noch weitere Fragen haben, können Sie sich gern im Sekretariat beraten lassen.
Antragsformulare zum Download:
Das ermäßigte Schülerticket (aktuell: DeutschlandTicket Schule) ist für anspruchsberechtigte Schüler*innen in ganz Deutschland im Nahverkehr, in der 2. Klasse gültig. Es berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten sowohl zur Schule als auch in der Freizeit. Es bestehen keine zeitlichen Beschränkungen (Benutzung in den Ferien, an Wochenenden und an Feiertagen).
Anspruchsvoraussetzungen
Grundsätzlich müssen die Schüler*innen eine Schule in städtischer Trägerschaft besuchen.
Die Stadt Bochum übernimmt für diese Schüler*innen die Fahrtkosten, wenn der kürzeste Fußweg zur nächstgelegenen Schule
- in den Klassen 5 bis 10 länger als 3,5 km und
- in der Sekundarstufe II oder am Berufskolleg länger als 5 km ist.
Die nächstgelegene Schule ist die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann.
Eigenanteil
Für die Nutzung dieses Tickets hat die Stadt Bochum einen Eigenanteil festgesetzt. Dieser Eigenanteil beträgt:
- für das erste Kind 14,00 Euro pro Monat,
- für das zweite Kind 7,00 Euro pro Monat,
- ab dem dritten anspruchsberechtigten Kind wird kein Eigenanteil erhoben.
Für volljährige Schüler*innen wird jeweils ein separater Eigenanteil von 14,00 Euro monatlich festgesetzt.
Dieser Eigenanteil ist direkt an die BoGeStra (Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG) zu entrichten.
Nicht anspruchsberechtigte Schüler*innen (Selbstzahler) haben die Möglichkeit, das Schülerticket (aktuell: DeutschlandTicket Schule) zum Preis von derzeit 43,00 Euro monatlich im Abonnement bei der BoGeStra zu erwerben.
Antragsstellung
- Der Antrag auf ein ermäßigtes Schülerticket (aktuell: DeutschlandTicket Schule) kann online über das Schulportal oder handschriftlich ausgefüllt werden und ist von den Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
- Der unterschriebene Antrag muss dann im Sekretariat der besuchten Schule abgegeben werden.
- Der Besuch der Schule wird durch das Sekretariat der jeweiligen Schule per Schulstempel bestätigt.
- Die Schule leitet den Antrag zur Bearbeitung an das Schulverwaltungsamt weiter.
Rechtsgrundlage
Generelle Gesetzesgrundlage ist die Verordnung zur Ausführung des §97 IV Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO)
(vgl. die Übersicht "Schülerbeförderung" auf den Seiten des Schulverwaltungsamtes der Stadt Bochum - Stand September 2026)

